News | 31.03.2022

Maßnahmen und Informationen zum Coronavirus

58. Trägerinformation

Die Infos der 58. Trägerinformation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Überblick:

  • ab dem 8. Mai 2022 entfällt die allgemeine, regelmäßige Testpflicht sowie der Test-to-stay-Ansatz in den Kitas
  • anlassbezogene Testungen werden weiterhin angeboten
  • die allgemeinen Meldepflichten, zum Beispiel bei Corona-Infektionsfällen in den Einrichtungen, bleibt bestehen 
  • die Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen weiterhin alleine in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter
  • symptomatische bzw. kranke Kinder gehören nicht in die Kita
  • die Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen wird in den Kindergärten weiterhin empfohlen

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Information aus dem Trägerschreiben:

58 Trägerinformation (PDF)Elterninformation

57. Trägerinformation

Ab dem 1. April befinden sich unsere Kitas wieder im Regelbetrieb. Danach Folgendes:

  • Die Testpflicht für Kinder ab 1 Jahr bleibt unverändert (3x die Woche mit Montag als Pflichttag)
  • Der Test-to-Stay-Ansatz für Kontaktpersonen bleibt ebenfalls.
  • Für Mitarbeiter*innen bleibt die Überprüfung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Auch Eltern müssen die 3G-Regel im Rahmen der Eingewöhnung oder bei Teilnahme an Veranstaltungen erfüllen.
  • Der Musterhygiene-Plan ist nur noch eine dringende Empfehlung und wird in unseren Kitas so gut es geht weiterhin durchgeführt. Dazu zählt auch das Tragen von Masken, wenn Erwachsene keinen Abstand halten können. Somit auch für Eltern, wenn diese die Kita betreten.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Information aus dem Trägerschreiben:

57. Trägerinformation (PDF)Elterninformation (PDF)

56. Trägerinformation

Ab den 19.03. kehren die Kitas zu einem "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" zurück. Dies bedeutet konkret : 

Es gelten wieder die regulären Öffnungszeiten Ihrer Kita. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass es vereinzelt weiterhin auf Grund von bspsw. personelle Engpässen zu Einschränkungen kommen kann. 

  • Die Betreuung muss nicht mehr in festen Gruppen erfolgen.
  • Früh- und Spätdienste sind wieder anzubieten.
  • Zusatzangebote und Kita-Reisen sind wieder zulässig.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt.Damit ist auch die Teilnahme Ihrer Kita an Test-to-Stay weiterhin möglich.
  • Die geltenden Hygienemaßnahmen bzw. -regeln sind nach wie vor zu beachten

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Information aus dem Trägerschreiben:

56. Trägerinformation (PDF)Elterninformation

55. Trägerinformation

Die Kitas bleiben vorerst bis zum 20.03.2022 im eingeschränkten Regelbetrieb, ab den 07.03. sind jedoch einzelne Lockerungen vorgesehen:  

  • Eltern dürfen wieder die Kita betreten, um die Kinder zu bringen oder abzuholen - allerdings nur, wenn sie eine FFP2-Maske tragen und das Abstandsgebot beachtet wird.
  • Die Betreuung soll weiterhin in festen Gruppen zu maximal 25 Kindern erfolgen. Allerdings können hier Ausnahmen gemacht werden, wenn es personell oder organisatorisch nicht anders geht. 
  • Die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf mindestens 7 Stunden, beispielsweise aufgrund von Personalengpässen in den Einrichtungen, ist weiterhin zulässig, sofern dieses aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
  • Die verpflichtende Testung der Kinder an drei Tagen in der Woche bleibt weiterhin bestehen, auch die  Hygienemaßnahmen gemäß Musterhygieneplan gelten nach wie vor

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Information aus dem Trägerschreiben:

55. Trägerinformation (PDF)Elterninformation

54. Trägerinformation

Ab Montag, den 07.02. gilt für alle Kinder und Mitarbeiter*innen das Motto "Test-to-Stay":

Wenn Kontakt zu einem Kind bestand, welches per PCR oder Antigen-Test positiv getestet wurde, dürfen die Kinder weiterhin die Kita besuchen bzw. die Mitarbeiter*innen dort tätig sein. An den folgenden fünf Kalendertagen müssen dann negative Testergebnisse vorliegen.  Die Testung erfolgt bei den Kindern weiterhin durch eine tägliche Testung zu hause. Auch geimpfte und genesene Kinder und Mitarbeiter*innen müssen die täglichen Tests wahrnehmen. Positiv getestete Personen müssen natürlich weiterhin in Quarantäne!

Eltern können entscheiden, ihr Kinde trotzdem in Quarantäne zu betreuen und erhalten dann nach entsprechender Meldung durch die Kita-Leiterin eine Bescheinigung vom jeweiligen Gesundheitsamt. Die Quarantänedauer entspricht dem gleichen Zeitraum wie Test-to-Stay (5 Kalendertage). 

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass das jeweilige Gesundheitsamt den exakten Weg vorgibt, dies kann auch  weiterhin eine Quarantäne sein.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Information aus dem Trägerschreiben:

54. Trägerinformation (PDF)Übersicht Test-to-Stay für Kitas(PDF)

53. Trägerinformation

Ab Montag, den 24.01.22 gilt in allen Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb. Dies bedeutet:

  • Ab einer Größe von mehr als 25 Kindern werden mehrere feste und stabile Gruppen gebildet .
  • Es kommt zu einer Reduzierungen des Betreuungsumfangs und /oder der Öffnungszeiten. Das Betreuungsangebot soll mind. 7h pro Tag umfassen.
  • Alle Zusatzangebote dürfen nicht stattfinden, das gilt auch für Ausflüge mit ÖPNV.
  • Eltern haben nur in Notfällen und zur Eingewöhnung Zutritt zur Kita.
  • Elternabende dürfen nicht stattfinden, außer in absoluten Notfällen.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Information aus dem trägerschreiben:

53. Trägerinformation (PDF), Übersicht Isolation und Quarantäne (PDF), Lollitest-Kinderinfo (PDF)Lollitest-Kinderinfo-Einzelbilder (PDF)

52. Trägerinformation

Die Infos der 52. Trägerinformation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Überblick:

Voraussichtlich ab den 24. Januar 2022 gilt mit der Bereitstellung von Lolli-Tests durch die Senatsverwaltung eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Ausnahmen gelten hier für vollständigt immunisierte Kinder, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder oder Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch in Form eines Lolli-Tests nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurde oder dies der Kita bekannt ist. Wir empfehlen allerdings genau wie die Senatsverwaltung auch immunisierte Kinder zutesten.  

Die Testung erfolgt an drei Tagen in der Woche, wobei der Montag verpflichtend ist. Die anderen Tage werden durch die Kita festgelegt. Die Testung erfolgt durch Lolli-Tests durch die Eltern. Ein Formular für die Testbescheinigung wird bereitgestellt.

Für ungetestete Kinder gilt ab den 24. Januar grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Hier die Unterlagen als Download:

52.Trägerinformation (PDF), Elterninformation (PDF), Anleitung Lollitest (PDF), Formular Tescheinigung (PDF)

KiGäNo-Informationsbrief vom 22.12.21

Liebe Eltern,  
liebe Familien,

gerne hätten wir es in diesem letzten Elternschreiben des Jahres bei frohen Festtagswünschen für Sie und ihre Familien belassen. Allerdings stellt uns die aktuelle Pandemiesituation vor neue, nicht in dieser Dynamik vorhergesehene Herausforderungen. Wir wissen nicht, ob vor Weihnach-ten noch ein Elternschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit allen wichtigen Informationen für den Kitabetrieb ab dem 03.01.2022 auf den Weg gebracht werden kann.

Es besteht allerdings die berechtigte Vermutung, dass die Verbreitung der Omikronvariante auch am Kitabetrieb nicht spurlos vorbeigehen wird. Die Tendenz zeigt wieder in Richtung einer Arbeit in kleinen und stabilen Gruppen, was häufig auch zu Reduzierungen des Betreuungsumfangs führen könnte. Wir werden bei den Kindergärten NordOst alles dafür tun, Ihre Kinder stets im erforderlichen Umfang zu betreuen. Gleichzeitig werden wir weiter alles dafür tun, allen Kindern ein stabiles Betreuungsangebot zu machen und die Verbreitung des Virus in unseren Kitas zu verhindern.

Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie herz-lich zu überprüfen, ob Ihr Kind bereits ab dem 03.01.2022 in die Kita kommen muss oder ob noch für wenige Tage eine andere Betreuungsmöglichkeit in Ihrem familiären oder privaten Umfeld besteht. So würden Sie unseren Kitas die Zeit und die Kapazitäten geben, den Kitabetrieb nach den dann vorliegenden Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu or-ganisieren. 

Ebenfalls bitten wir Sie, Ihr Kind vor dem ersten Kitabesuch nach den Feiertagen zu testen, um das Jahr möglichst sicher zu starten.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und ein gesundes neues Jahr.


Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dorgeist
Kaufmännische Geschäftsleiterin

Informationsbrief für alle Familien als PDF

50. Trägerinformation

Die Infos der 50. Trägerinformation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Überblick:

  • 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Allen Mitarbeiter*innen werden weiterhin 2 Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Ab sofort gilt, die Beschäftigten, die wedergeimpft noch genesen sind, müssen täglich vor Dienstantritt einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
  • Testungen bei Kita-Kindern: Es werden weiterhin 2 Test pro Woche an die Eltern ausgehändigt.  Durchgeführte Test müssen in der Kita nachgewiesen werden, dazu gibt es ein gesondertes Formular. Die Nachweise müssen Dokumentiert werden.  Es gibt allerdings noch keine Testpflicht.
  • Kranke Kinder: Die im Eigenbetrieb bekannten Regelungen gelten weiterhin: kranke Kinder müssen leider zuhause bleiben.
  • Quarantäne: Es bleibt wie gehabt, wir orientieren uns weiterhin an den Aussagen des jeweiligen Gesundheitsamt.
  • Veranstaltungen: Pflichtveranstaltungen wie Elternabend finden unter 3G statt. Sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, besteht Maskenpflicht. Veranstaltungen über 20 Erwachsene müssen draußen stattfinden. Aufgrund der aktuellen Inzidenz besteht die Empfehlung auf nicht verpflichtenden Veranstaltungen möglichst zu verzichten.
  • Eingewöhnung: Eltern, die ihre Kinder im Rahmen der Eingewöhnung in der Kita begleiten unterliegen der 3G-Regelung.

Lesen Sie hier das vollständigen Trägerschreiben: 50.Trägerinformation (PDF), die dazugehörige Elterninformation (PDF) sowie die Bescheinigung (PDF) (über die Durchführung eines Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 und Bestätigung des negativen Testergebnisses).

Die Infos der 49. Trägerinformation:

  • Für Elternabende gilt weiterhin die 3G-Regel. Die Kitas verfügen über ausreichend Tests, dass sie den Eltern vor Ort notfalls einen Selbsttest zur Verfügung stellen können.
  • Wir empfehlen unseren Kitas weiterhin dringend Abstand von externen Veranstaltungen zu halten.
  • Auch wenn inzwischen viele Kolleg*innen geimpft sind, gelten weiterhin auf Abstände und AHA-Regeln in Kitas für Erwachsene untereinander.
  •  Auch wenn nun eine Freitestung von Kindern, die dem Gesundheitsamt als Kontaktpersonen von PCR positiv getesteten Personen angegeben wurden, nach fünf Tagen mit Antigen-Schnelltest theoretisch möglich ist, bleibt die letzte Entscheidung beim Gesundheitsamt.
  • Gerade die Eingewöhnung ist eine schwierige Situation. Hierbei geht es um Kontakt und Vertrauen. Daher begrüßen wir die Regelung der Senatsverwaltung für die Eingewöhnung die 3G-Regel anzuwenden. Die Eltern werden natürlich angehalten zu Erzieher*in und anderen Kindern Abstand einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist für die Eltern, solange sie die Eingewöhnung im Gruppenraum begleiten und sie geimpft, genesen oder getestet sind, nicht erforderlich.

Lesen Sie hier die vollständigen Trägerschreiben: 48.Trägerinformation (PDF) sowie die dazugehörige Elterninformation (PDF).

Die Infos der 48. Trägerinformation:

In der neuen dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es die Möglichkeit der „2G“ Regelung durch Veranstalter. Dies betrifft jedoch den Kitabereich nicht. Hier ist diese Anwendung nicht zulässig.

  • Die Gesundheitsämter orientieren sich bei der Quarantäne an den Vorgaben des RKI und wir uns an die Empfehlungen des Gesundheitsamtes, auch was eine „Freitestung“ von Kindern betrifft (siehe Träherinformation 47).
  • Wir stellen weiterhin für alle Mitarbeiter*innen Tests zur Verfügung. Wer geimpft ist kann sich testen – wer nicht geimpft ist muss sich testen. Es gelten weiterhin die AHA+L-Regeln.
  • Elternabende können nur mit „3G“ – Regel stattfinden. Die Kitas stellen Testmaterialien für die Eltern bereit, die vergessen haben sich einen Test zu besorgen.

Lesen Sie hier die vollständigen Trägerschreiben: 48.Trägerinformation (PDF) sowie die dazugehörige Elterninformation (PDF).

Die Infos der 47. Trägerinformation:

  • Die Quarantäne wird von 14 auf 5 Tage plus negativem Test verkürzt, d.h. an Tag 6 müssen ein aktueller negativer PoC-Antigen- oder PCR-Test vorliegen, um die Quarantäne zu beenden. Dies gilt auch für Kinder. Mitarbeiter*innen die vollständig geimpft sind oder genesen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie keine Symptome haben.
  • Es wird deutlich mehr Tests für die Kinder geben. Diesen sollen nicht mehr nur anlassbezogen getestet werden, sondern regelmäßig (2x wöchentlich). Die Test müssen/sollen weiterhin ausschließlich durch die Eltern durchgeführt werden.
  • Die Testpflicht für Mitarbeiter*innen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, besteht weiterhin 2 mal pro Woche. Wir empfehlen trotzdem, dass auch Geimpfte und Genese bei Bedarf das Testangebot freiwillig nutzen.
  • Elternabende dürfen wieder in Präsenz stattfinden, allerdings unter den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes (3G-Regel: negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene).

Lesen Sie hier die vollständigen Trägerschreiben: 47.Trägerinformation (PDF), Corona-KiTa-Rat Anlage1 (PDF), Corona-KiTa-Rat Anlage2 (PDF).

45. und 46. Trägerinformation

Pünktlich zum neuen Kitajahr veröffentlicht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die nächsten Trägerschreiben inklusive Elterninformation. Auch diesmal wird weiter an den Impfwillen appelliert. Wer nicht geimpft ist muss sich weiter testen. Dazu stehen ausreichend Tests zur Verfügung, bzw. werden von uns zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen auch bereits geimpften Kolleg*innen die Tests zu nutzen, besonders vor Veranstaltungen mit mehreren Personen. Auch den Eltern stellen wir Tests für die Kinder zur Verfügung, hierbei handelt es sich allerdings um ein freiwilliges Angebot.

Für das neue Kitajahr gilt in unserem Träger folgendes:

  • Kranke Kinder gehören weiterhin nicht in die Kita!
  • Ausflüge mit ÖPNV dürfen wieder mit maximal 12 Kindern stattfinden.
  • Feste/Veranstaltungen einzelner Kitas dürfen unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregelungen wieder stattfinden.
  • Einrichtungsübergreifende Feste/Veranstaltungen mit Kindern dürfen noch nicht stattfinden. Hier bitten wir weiterhin um Geduld.
  • Teamberatungen/- fortbildungen dürfen unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregelungen (getestet, geimpft, genesen) stattfinden.
  • Übergreifende Fortbildungen dürfen unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregelungen (getestet, geimpft, genesen) wieder stattfinden
  • Gruppenelternversammlungen mit maximal 15 Personen (pro Familie ein Elternteil) dürfen wieder stattfinden.
  • Übernachtungen in der Kita sind wieder erlaubt.
  • Gruppenfahrten erlauben wir noch nicht.
  • Externe Anbieter dürfen wieder in die Kita (Fotografen, Sportvereine), vorausgesetzt das Angebot findet innerhalb der Kita statt (Anbieter: getestet, geimpft genesen).

Lesen Sie hier die vollständigen Trägerschreiben: 45.Trägerinformationund (PDF), 46.Trägerinformation (PDF) sowie die Elterninformation (PDF).

43. Trägerinformation

Lesen Sie hier die 43.Trägerinformation (PDF) sowie vom Elternbrief 16.06.(PDF) von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

42. Trägerinformation

Wir freuen uns, dass unsere Kitas ab dem 21.06. wieder in den Regelbetrieb gehen können. Die Unterscheidung zwischen Regelbetrieb und eingeschränktem Regelbetrieb bezieht sich im Wesentlichen auf den Betreuungsumfang der Kinder. Da wir in unseren Kitas erfreulicherweise schon ziemlich weitreichende Öffnungszeiten hatten, ändert sich für die meisten unserer Kindergärten nicht viel. Die Organisation der Gruppen und die Umsetzung des Hygieneplans bleibt dagegen weiterhin im Pandemiemodus.

Wir möchten jedoch weiterhin an unserer Haltung festhalten noch keine Kitafeste und Übernachtungen durchzuführen.  Einschulungsveranstaltungen sind mit beschränkte Personenkreis natürlich weiterhin möglich.

Lesen Sie hier die 42. Trägerinformation (PDF)

 

Lesen Sie hier unseren Elterbrief zum 42. Trägerschreiben: Elternbrief (PDF).

41. Trägerinformation

Lesen Sie hier die 41.Trägerinformation (PDF) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 02.06.2021.

Achtung:

Auch wenn laut Senatsverwaltung Kita-Übernachtungen und Reisen wieder erlaubt sind, gilt das nicht für den Eigenbetrieb NordOst. Bei uns sind weiterhin keine Reisen und Übernachtungen und sonstige Veranstaltungen erlaubt. Wir können uns gut vorstellen, dass dies bei Ihnen zu Irritationen und Unverständnis führt. Aber aktuell befinden wir uns noch immer in einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingen. Das Infektionsgeschehen in den Kitas ist erfreulicherweise gering - Das würde wir gerne so halten. Dazu geben unsere Mitarbeiter*innen täglich ihr bestes. Sie betreuen Gruppen in festen Rahmen und gestalten die Nutzung des Außengeländes so, dass es zu möglichst wenig Mischungen kommt. Das fordert zusätzlich Ressourcen. Wir möchten auf keinen Fall dazu beitragen, dass Sie, unsere Kinder oder unsere Mitarbeiter*innen den Sommer oder einen Teil davon in Quarantäne verbringen müssen.

Es ist für alle Beteiligten ein anstrengendes Kita-Jahr. Lassen Sie es uns gemeinsam sicher zu Ende bringen.

KiGäNo-Elternbrief vom 28.05.21

Liebe Elterm,

auch wenn die Zahlen kontinuirlich sinken und unsere Einrichtungen wieder für alle Familien im eingeschränkten Regelbetrieb offen sind, möchten wir, dass sich jede*r bei uns wohl und vor allem sicher fühlt. Daher halten wir bis Ende der Sommerferien an folgende Regelungen fest:

  • Gruppenübergreifende Sommerfeste mit Eltern und können weiterhin nicht stattfinden. Ausnahmen bilden hier überschaubare Kindergruppen ohne Durchmischung mit einer eingeschränkten Anzahl an Eltern für unsere zukünftigen Schulkinder.
  • Auch auf Kita-Übernachten verzichten wir.
  • Kleinere Ausflüge sind nur ohne ÖPNV-Nutzung möglich.
  • Externe Anbieter*innen oder Dienstleistende sind weiterhin nur in den Kitas zugelassen, wenn diese für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Sicherstellung des Kinderschutzen notwendig sind.

Lesen Sie hier unseren vollständigen Elternbrief (PDF).

40. Trägerinformation

Ab dem 17.05.2021 werden die Kitas wieder für alle Kinder geöffnet und ein eingeschränkter Regelbetrieb angeboten. Dies bedeutet im Detail:

  • Die KRITIS-Liste der systemrelevanten Berufe wird nicht mehr angewendet. Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag können wieder in die Kita.
  • Jede Kita bietet den Kindern ein Betreuungsangebot von 7 Stunden an. Pro Kita gibt es eine Gruppe mit einer tädglichen Betreuungsdauer gemäß Ganztagesgutschein.
  • Der eingeschränkte Regelbetrieb findet weiter unter den bekannten Hygienemaßnahmen gemäß des Musterhygieneplans statt. Die Gruppen bleiben möglichst stabil.
  • Bei personellen Engpässen oder organisatorischen Gegebenheiten kann es in Abstimmung zwischen Eltern, Kita und Kitaufsicht zu Einschränkungen des Betriebs kommen.
  • Wir bitten die Eltern weiterhin sich auf den notwendigen Umfang des Betreuungsbedarfes zu beschränken und dies mit den Kitas abzustimmen. 
  • Eingewöhnungen und Neuaufnahmen sind wieder möglich.
  • Die Verpflegungskosten werden mit der Aufnahme des Regelbetriebes wieder erhoben. Ausnahmen sind bei einer Betreuung unter 10 Tagen im Monat Mai möglich. Weitere Infors hierzu folt von uns in Kürze.

Wir freuen uns alle Kinder ab den 17.05. wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Lesen Sie hier das vollständige 40.Trägerschreiben (PDF) sowie den Elternbrief vom 11.05. (PDF)

 

39. Trägerinformation

Ab dem 10.5. dürfen alle Kinder ab 4 Jahren in die Notbetreuung ohne Nachweis von dringendem Betreuungsbedarf und Systemrelevanz.

Der Senat prüft darüber hinaus weitere Schritte der Öffnung, um kurzfristig allen Berliner Familien und ihren Kindern wieder ein Betreuungsangebot machen zu können. Wie es ab dem 17.5. aussieht, entscheidet der Senat am 11.5.
 

Lesen Sie hier die vollständige 39. Trägerinformation (PDF) sowie die Elterninformation vom 06.05 (PDF).

38. Trägerinformation

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  • Der Notbetrieb wird bis zum 9. Mai fortgesetzt. Die derzeitigen Zugangsregelungen zur Betreuung (Stand 37. Trägerschreibens vom 01.04.2021) bleiben bestehen. Wir wissen, dass es für alle Kinder, deren Eltern und unsere verantwortlichen Kolleg*innen vor Ort eine hohe Belastung ist und es für niemanden eine optimale Lösung darstellt. Es ist nicht immer einfach den Spagat zwischen den Bedürfnissen der Eltern und dem Schutzbedürfnis der Kolleg*innen zu meistern. Daher danken wir Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in den vergangenen Wochen.
  • Ab sofort gilt eine Testpflicht für unsere Mitarbeiter*innen. Diese müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Dazu stellen wir allen unseren Einrichtungen ausreichend Selbsttests zur Verfügung. Weitere kommen vom Senat.
  • Testangebot für Kinder: Für die Kinder erhalten unsere Einrichtungen eben falls Tests (ca. 3 pro Kind), die an die Eltern weitergeleitet werden. Kinder sollen ausschließlich von den Eltern getestet werden. Für Kinder gibt es allerdings nur ein indirekte Testpflicht. Kinder mit leichten Erkältungssymptomen müssen einmalig einen negativ Test vorzeigen (Ausnahmen bilden hier chronische Erkrankungen, bei denen ein ärztliches Attest vorliegt).
  • Allerdings möchten wir hier noch einmal ausdrücklich an unsere Eltern appellieren: Wir wissen es ist nicht einfach, aber kranke Kinder gehören weiterhin nicht in die Kita!
  • Zum Thema Verpflegungskosten: Die Elternbeiträge (Kostenbeteiligung) verrechnen wir im Mai 2021. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Bearbeiterin. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf der Seite der jeweiligen Kita.

Lesen Sie hier das vollständige Trägerschreiben: 38. Trägerinformation (PDF).

37. Trägerinfo und Elterninfo zur Trägerinfo

Ab dem 08.04.2021 schließen die Kitas erneut und kehren zum Notbetrieb zurück. In Folge der verstärkt auftretenden Variante des Corona-Virus (B.1.1.7) sollen so Neuinfektionen reduziert und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.

Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  •  ein außerordentlich dringender Betreuungsbedarf vorliegt und
  • ein Elternteil systemrelevant ist: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/uebersicht-der-berufsgruppen-notbetreuung.pdf. 
  • es sich um Vorschulkinder handelt
  • oder um Kinder von Alleinerziehenden ohne andere Möglichkeiten der Betreuung
  • besonders dringende pädagogische Gründe vorliegen wie Kinder mit Behinderung, Kinder mit Sprachförderbedarf spwoe Kinderschutzfälle

Gleichzeitig gilt:

  • die Kitas bieten einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang an
  • die Kinder bekommen mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden täglicher Betreuung
  • mindestens eine Gruppe in der Kita bietet eine täglichen Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein an
  • soweit umsetzbar, findet die Betreuung in stabilen und getrennten Gruppen statt
  • die Hygienemaßnahmen nach dem Musterhygieneplan sind nach wie vor gültig

Lesen Sie hier das vollständige Trägerschreiben (PDF) sowie die Elterninfo (PDF).

36. Trägerinformation

Wir bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb. Dies soll möglichst in Form von getrennten, stabilen Gruppen im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 der SARS-CoV-2-InfSchMV erfolgen.

  • Die Berliner Teststrategie wird ausgeweitet - ab voraussichtlich Mitte April sollen auch die betreuten Kinder in die Testungen einbezogen, wenn hierfür ein konkreter Anlass gegeben ist.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weiterhin keine Kinder mit Erkältungssymptomatik betreuen können. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber.
  • Der Musterhygieneplan ist aktualisiert und hier einsehbar: Hygieneplan (Stand 22. März 2021).
  • Externe dürfen nur in die Einrichtung im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags, wegen Kinderschutz oder der Aufrechterhaltung des Betriebs. Therapeuten, Musikschulen, Sportvereine etc.
  • Die Vorpraktika für Schüler*innen im Rahmen der Fachschulausbildung sind auch bei uns erlaubt, normale Schülerpraktika aber nicht.

Lesen Sie hier das vollständige Trägerschreiben: 36. Trägerinformation.

Trägerinformationen 31 bis 35

Lesen Sie hier die Trägerinformationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

35. Trägerinformattion (PDF): Zur Wiederaufnahme der Impfung mit AstraZeneca (Stand: 16. März 2021)

34. Trägerinformation (PDF): Zur Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca (Stand: 16. März 2021)

33. Trägerinformation (PDF): Zur Abholung der persönlichen Schutzausrüstung für zu Tester:innen geschultes Kita-Personal (Stand: 10. März 2021)

32. Trägerinformation (PDF): Ab dem 9. März.2021 öffnen die Berliner Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. (Stand: 1. März 2021)

31. Trägerinformation (PDF): Impfung und Datenschutz (Stand: 1. März 2021)

Elterninformationen vom 04.03.2021

Lesen Sie hier die Elterninformationen zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab dem 9. März 2021: Elternbrief.

30. Trägerinformation

Unserere Einrichtungen erhalten zukünftig Selbsttest - geplant sind 2 Tests pro Woche und Mitarbeiter*in. Hierzu finden zeitnah Schulungstermine für Kita-Ersthelfer*innen statt. Lesen Sie hier das vollständige Schreiben: 30.Trägerinformation.

29. Trägerinformation

Im neuen Trägerschreiben veröffentlicht die Senatsverwaltung erste Hinweise zum geplanten Impfverfahren für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen. Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig. Lesen Sie hier das neue Schreiben: 29. Trägerinformation.

28. Trägerinformation

Lesen Sie hier das Trägerschreiben: 28. Trägerinformation.

27. Trägerinformation

Notbetreuung

Die Kindergärten bleiben weiterhin geschlossen und bieten einen Notbetrieb an. Dieser steht den Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung, die dringend darauf angewiesen sind und keinen anderen Betreuungsmöglichkeit haben. Mindestens ein Elternteil muss in systemrelevanten Bereichen beruflich tätig sein. Die Notbetreuung in Anspruch nehmen können weiterhin Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können und Eltern, bei denen aus besonderen dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist.

Die Notbetreuung wird ab dem 22.02.21 erweitert. Die jeweilige Einrichtung soll dann bis zu 60% ausgelastet werden können. Dafür sollen vorrangig auch Kinder betreut werden, die vor dem Übergang zur Schule stehen oder Kinder, bei denen eine Sprachförderbedarf vorliegt. Wird die Obergrenze in einer Kitanicht ausgeschöpft, dürfen auch Kinder von Eltern aufgenommen werden, die nicht in einem systemrelevanten Aufgabenbereich tätig sind. Voraussetzung ist auch hier ein dringlicher Betreuungsbedarf.

Lesen Sie hier das vollständige Trägerschreiben: 27.Trägerschreiben (PDF), Anlage2 (Vorlage Schnelltest), Anlage 3 (Gebrauchsanweisung), Anlage 4 (Ausgabe).

Elternschreiben zum 26. Trägerschreiben

Lesen Sie hier den Elternbrief der Senatsverwaltung: Elternbrief (PDF) sowie unseren Elternbrief vom 04.02.: Kigäno_Elternbrief (PDF).

Für den Februar werden wir lediglich den Eltern, deren Kinder an weniger als 10 Tagen die Kita besucht haben die Verpflegungskosten erstatten. Wir buchen für Eltern im Lastschriftverfahren im Februar ab und verrechnen den Beitrag im März. Wer den Beitrag überwiesen hat, bekommt den Beitrag im März zurück erstattet.

Aktuell haben wir nur sehr wenig Quarantänefälle in unserem Träger. Wir wissen, dass wir diese Erfolge in der Bekämpfung der Pandemie auch Ihnen zu verdanken haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir es auch weiterhin gemeinsam gut durch die schweren Zeiten schaffen. Danke für die großartige Unterstützung!

26. Trägerinformation

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sendet zur neuen Woche das neue Trägerschreiben: 26.Trägerinformation (PDF).

Zum Thema Verpflegungskosten:

Bereits für Januar haben wir den Beitrag nicht erhoben. Ob wir das für Februar wieder für alle nicht machen werden, werden wir im Laufe dieser Woche klären und Sie informieren. Sicher ist, die Eltern, die ihre Kinder gar nicht bringen müssen auch für Februar keine Verpflegungskosten bezahlen.

Elternbrief

Sicher haben Sie es aus den Medien bereits vernommen. Die Kitas sind geschlossen. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss Dringlichkeit und Systemrelevanz nachgewiesen werden. Zudem sollen nicht mehr als 50 % der verfügbaren Plätze in den Kitas belegt werden. Sollten diese überschritten werden, folgen weitere Beschränkungen. Aber wir hoffen, dass es nicht soweit kommt. Je nach Möglichkeiten der jeweiligen Kita können bis zur Grenze von 50 % auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern keine als systemrelevant gelisteten Berufen ausüben. Wir haben Ihnen zum besseren Verständnis einen Entscheidungsbaum zusammengestellt: Entscheidungsbaum (PDF). Es gibt daher einen gewissen Spielraum. Allerdings nur, wenn sich alle bemühnen Ihre Kinder so viel wie möglich Zuhause zu betreuen. Daher bleibt unser Appell: Stimmen Sie sich gut mit den Elternvertreter*innen, Erzieher*innen und Leiter*innen Ihrer Kita ab und finden Sie gemeinsam eine Lösungen. Wir wissen, es ist hart, aber wir vertrauen darauf, dass es wie bisher gut funtkioniert.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen, haben Sie die Möglichkeit rückwirkend zum 05.01.21 10 zusätzliche Tage für das erweitere Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dies sind 10 zusätzliche Tage pro Elternteil, für Alleinerziehende sind es 20 zusätzliche Tage. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: Antrag auf Notbetreung (PDF), (Word)

Entschädigungsleistungen nach §56 (1a) des Infektionsschutzgesetzes können Sie im Einzelfall beantragen, wenn Sie durch akute Maßnahmen wie Schließungen oder Quarantäne betroffen sind.

Wir haben die Verpflegungskosten in Höhe von 23 € für den Monat Januar ohne rechtliche Notwendigkeit erlassen. Wie es im Februar aussieht, werden wir entscheiden, wenn es soweit ist.

Lesen Sie hier unseren vollständigen Elternbrief: KiGäNo_Elternrbief (PDF).

sowie den Elternbrief der Senatsverwaltung: Senatsverwaltung_Elternbrief (PDF).­­

25. Trägerinformation

Die Kindertageseinrichtungen werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen. Die Notbetreuung bleibt unter strengeren Bedingungen weiterhin bestehen. Wir wissen, dass die nächsten Wochen für uns alle nicht einfach werden. Hier die neuen Beschlüsse zusammengefasst:

Zugang zur Notbetreung/ Systemrelevanz

Ab dem 25.01.2021 können Eltern mit einem außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf und deren Beruf als systemrelevant (KRITIS-Liste) erfasst ist, weiterhin die Notbetreunng in Anspruch nehmen. Hier ist es ausreichend, wenn die Voraussetzungen bei nur einem Elternteil vorliegen. Die Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn im Homeoffice gearbeitet wird. Die Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche innerhalb der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS-Liste) finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung: KRITIS-Liste.

Darüber hinaus soll auch Kindern von Alleinerziehenden und Kindern mit Behinderung die Möglichkeit zur Aufnahme in die Notbetreuung gegeben werden, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit der Eltern. Auch Kinderschutzfälle werden weiterhin berücksichtigt.

Auslastung / Belegung der Kitas

Es sollten nicht mehr als 50 % der Plätze in den Kindergärten im Wochenschnitt belegt sein. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nur die Hälfte der Kinder vor Ort sein kann. Die Kinder können auch im Wechsel betreut werden. Wir wissen, dass sich dadurch die Kontakte für die Kolleg*innen nicht verringern. Dies lässt sich evt. durch feste Gruppen lösen.

Sollte der Kindergarten deutlich weniger als 50 % Auslastung haben, besteht die Möglichkeit auch andere Kinder zu betreuen. Das würden wir natürlich begrüßen, bitten aber darum, gut darauf zu achten, was leistbar ist und wie die Kontakte sich dann erhöhen.

Sollten die Bedarfsmeldungen der Eltern allerdings zeigen, dass eine Kita mehr als 50 % der Plätze belegt hat, müssen die Zugänge beschränkt werden. Hier sollten Sie auf jeden Fall bei Problemen die Kita-Aufsicht mit einbeziehen. Die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erreichen Sie weiterhin unter der Nummer 030/ 902 27 66 00 an allen Werktagen von 9:00 bis 13:00 Uhr.

Unser Entscheidungsbaum dient hier als Unterstützung: Entscheidungsbaum (PDF).

Alle weiteren Informationen finden Sie im Trägerschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: 25. Trägerinformation (PDF).

Anträge für Eltern zum Download:

Antrag auf Notbetreung (PDF), (Word)

Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme der Kinderbetreuung bei Beantragung von Kinderkrankengeld (PDF)

 

24. Trägerinformation und Elternbrief

Es heißt weiterhin durchhalten! Wie Sie bereits aus den Nachrichten entnommen haben werden, wird die Aussetzung des Regelbetriebs im Form der Notversorgung bis zum 31.01.2021 verlängert. Um die Senkung der Neuinfektionen zu erreichen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, bitten wir Sie weiterhin Ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen.

Es haben jedoch weiterhin alle Eltern einen Anspruch auf die Notversorgung, die grundsätzlich keine andere Möglichkeit der Betreuung organisieren können. Gründe können hierbei beruflicher oder privater Natur sein, beispielsweise ein drohender Verdienstausfall. Bitte besprechen Sie sich hier mit Ihrer Kita-Leitung ab. Eine Betreuung ist auch an einzelnen Tagen oder stundenweise möglich. Die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erreichen Sie weiterhin unter der Nummer 030/ 902 27 66 00 an allen Werktagen von 9:00 bis 13:00 Uhr.

Lesen Sie hier das 24. Trägerschreiben (Pdf) und die Elterninformation (Pdf).

Elterninfo: Ergänzende Elterninformationen zur Notversorgung in Berliner Kitas seit dem 16.12.2020

Lesen Sie hier den Elternbrief der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.12.2020: Elternbrief (PDF).

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeinsam schaffen wir es durch diese schwierige Zeit! Wir wünschen Ihnen ein gesundes Neues Jahr.­­

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23. Trägerschreiben

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erläutert in ihrem 23. Trägerschreiben, dass weitere Informationen bezüglich der Weiterführung der Notversorgung ab den 08.01.2021 erst am 07.11.2021 erfolgen können. Grund dafür sind die jetzigen Entwicklungsbeobachtungen der Infektionslage und die davon abhängigen politischen Beschlüsse. Sollten wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese schnellsmöglich verteilen und auf unserer Seite veröffentlichen. Wir bitten um Geduld. Ein diesbezüglicher Elternbrief der Senatsverwaltung folgt am 04.01.

In diesem Zusammenhang möchten wir uns nochmals bei allen Eltern und Erziehungsberechtigten und unseren Mitarbeiter*innen bedanken, dass die gemeinsame Organisation der Notversorgung so reibungslos verlief. Wir sind zuversichtlich, dass dies auch im kommenden Jahr der Fall sein wird. Auch ab den 04.01.2021 erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf die Notversorgung, die auf die Betreuung dringend angewiesen sind und keine Ersatzbetreuung organisieren können. Bitte sprechen Sie sich hier mit Ihrer Kita-Leitung ab. Die Notwendigkeit bedarf keines Nachweises. Sollte es widererwartend zu Konflikten kommen, ist die Hotline der Senatsverwaltung weiterhin werktags von 9 – 13 Uhr besetzt (030/902 27 66 00).

22. Trägerschreiben und Elterninfo.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fordert in ihrer Elterninformation vom 14.12. dringend die Eltern auf ihre Kinder in der Phase des Lockdowns vom 16.12.20 – 10.01.21 zuhause zu lassen, um die Zahl der Kontakte in den Kindertagesstätten weiter zu reduzieren. Die Kindergärten bieten jedoch weiterhin eine flächendeckende Notversorgung an. Diese Notversorgung steht allen Eltern zur Verfügung, die absolut keine anderweitige Betreuung für ihr Kind organisieren können. Es bedarf hierbei keinerlei schriftliche Bescheinigung oder Nachweis, eine Anwendung der Liste systemrelevanter Berufsgruppen findet also nicht statt.

Wir bitten Sie daher, sich hinsichtlich eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs eng mit ihrer Kita abzustimmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wir sind uns bewusst, dass es sicher an der ein oder anderen Stelle für Sie schwierig sein wird und vertrauen darauf, dass wir es erneut gemeinsam sicher durch den Lockdown schaffen werden.

Lesen Sie hier das vollständige 22. Trägerschreiben (PDF) sowie die Elterninformation (PDF).

Für Fragen, die Sie nicht mit Ihrer Kita klären können, steht Ihnen die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Sie erreichen diese unter der Nummer 030/  902 27 66 00 – auch in den Weihnachtsferien an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Informationen für Eltern

Was gilt aktuell für die Berliner Kitas?

Die Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen bieten zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 lediglich eine Notversorgung an. Alle Eltern werden eindringlich aufgefordert, ihre Kinder nur in die Einrichtungen zu bringen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Ziel ist es, auch in diesem Bereich die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Auch in der Notversorgung gilt:

  • Bitte halten Sie sich an alle von der Kita aufgestellten Hygieneregeln!

  • Bitte tragen Sie unbedingt eine Maske, wenn Sie die Kita oder das Gelände der Kitabetreten.

  • Bitte geben Sie Ihrem Kind warme Kleidung mit.

  • Notwendige Gespräche führen Sie bitte telefonisch und nach Vereinbarung.

  • Bitte übernehmen Sie Mitverantwortung für den Fortbetrieb der Kitas und dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Detaillierte Informationen zu diesen Punkten entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben vom 5. November 2020.

Bei einzelfallbezogenen Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an die Senatsverwaltung, die sich schnellstmöglich bei Ihnen melden wird.

Stand: 13.12.2020

Elternbrief von 12.11.2020

In den letzten Tagen sind die Fallzahlen von Personen, die Kontakt mit positiv getesteten Mitarbeiter*innen, Eltern und Kindern hatten auch in unseren Bezirken weiter angestiegen. Noch gibt es zwar innerhalb unserer Einrichtungen keine direkten Ansteckungen, jedoch betreffen uns die Quarantänemaßnahmen zunehmend.

Wir wollen Ihnen möglichst viel Verlässlichkeit und Sicherheit in der Betreuung anbieten. Kinder brauchen gleichaltrige soziale Kontakte. Das gemeinsame Spielen und Lernen sowie ein geregelter Tagesablauf fördern die Persönlichkeitsentwicklung, helfen den Kindern aber auch Erlebtes zu verarbeiten. Ein Besuch in ihrer Kita vermittelt ihnen Beständigkeit und Sicherheit. Unser Ziel ist es daher weiterhin den Betrieb unserer Einrichtungen aufrecht zu erhalten und die pädagogische Qualität auf hohem Niveau zu gewährleisten.

Aufgrund des akutem Personalmangels, bedingt durch Krankheiten oder Quarantäne, sehen wir uns jedoch in Abstimmung mit den Elternvertretungen und der Senatsverwaltung leider gezwungen in einigen Einrichtungen die Öffnungszeiten zu reduzieren.

Wir wissen, dass wir Ihnen als Eltern viel zumuten. Dafür möchten wir uns entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bitte unterstützen Sie uns weiter dabei, die Gesundheit aller zu schützen und die Kitas für alle Kinder und Eltern möglichst lange offen zu halten.

Lesen Sie hier den vollständigen Brief an die Eltern vom 12.11.2020: Elternbrief_12.11..

Elternbrief vom 02.11.2020

Leider fällt uns vermehrt auf, dass es Eltern gibt, die Ihre Kinder in die Kita bringen, obwohl sie sich eigentlich in Quarantäne befinden sollten. Dies führt dann dazu, dass wenn ein positives Ergebnis vorliegt, Kinder und Eltern in Quarantäne müssen und wir Einrichtungen teilweise schließen müssen.

Hier benötigen wir dringend ihre Unterstützung. Bitte bringen Sie Ihre Kinder NICHT in die Kita, wenn

  • Sie in Quarantäne sind, weil sie auf ein Testergebnis warten oder bereits positiv getestet wurden.
  • Sie Symptome einer Corona Infektion haben.
  • Ihr Kind auffällige Erkältungssymptome hat.
  • Sie oder jemand anderes in Ihrem Haushalt Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person war und deswegen in Quarantäne ist.

Wir sind sehr froh, dass wir für alle weiter die Betreuung anbieten können, bitte helfen Sie uns, dass es auch so bleiben kann.

Hier finden Sie den Aushang (pdf).

Elterninformation vom 15.10.

Mit dem Herbst steigen wie erwartet auch die Zahl der an Covid-19 erkrankten Menschen. Davon sind leider auch wir mit unseren über 2.200 Mitarbeiter*innen und 10.000 betreuten Kindern und deren Familien nicht ausgenommen. Wir wollen Sie  weiterhin so zeitnah wie möglich über eventuellen Kita-Schließungen informieren.

Aktuell ist die Kita "Am Hain" in der Straße Am Friedrichshain 18a in Pankow bis einschließlich Montag, den 26.10.2020 geschlossen. Hier wurde eine Mitarbeiterin positiv auf den Corona-Virus getestet. In Absprache mit dem Kindergarten wurde eine Notbetreuung eingerichtet.

Wir haten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeinsam schaffen wir es durch diese schwierige Zeit!

Elternbrief vom 26.08.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten der Kinder unseres Eigenbetriebes,

wir melden uns erneut bei Ihnen, auch um Sie nun alle willkommen zu heißen in unserem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen!

Wir sind sehr froh Ihnen unser Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot wieder im vollen Umfang anbieten zu können.

Auch wenn es sich manchmal vielleicht so anfühlt als wäre alles wieder wie früher, es ist es nicht! Wir geben uns Mühe, das Risiko sich in einer unserer Einrichtungen zu infizieren, so gering wie möglich zu halten. Ausschließen können wir es bei so vielen Menschen mit denen wir zu tun haben, nicht. Es tauchen immer mal wieder Einzelfälle von positiv getesteten erwachsenen Personen auf. Inzwischen werden in solchen Fällen Mitarbeiter*innen und Kinder in Quarantäne gesetzt, was auch für einen Teil der Eltern bedeutet zu Hause bleiben zu müssen.

Für uns bedeutet dies, dass nur der Kontakt gewährt wird, der

  • für die Sicherung unseres Betreuungsauftrages,
  • für die Aufrechterhaltung der pädagogischen Qualität oder
  • für die Sicherung des Kindeswohls

erforderlich ist.

Auch Sie als Eltern tragen bekanntlich ein nicht kalkulierbares Infektionsrisiko, unwissentlich das Virus weiterzugeben. Daher halten wir auch mit Ihnen derzeit so viel Abstand wie möglich ist und versuchen unsere Erziehungspartnerschaft auf die Basis von Vertrauen, Vernunft und Kooperation zu stellen. Die Senatsverwaltung hat nun geregelt, dass in der Bringe- und Abholsituation alle externen Erwachsenen Mund-Nasen-Bedeckungen tra-gen müssen, also auch unsere Eltern. Unsere Erzieher*innen tragen nicht in allen Situationen Masken, da sie in der pädagogischen Arbeit im Kontakt mit Ihren Kindern wichtige Signale vorenthalten würden. Hier bleibt eine gewisse Nähe gegeben, da es um Beziehungsarbeit geht. Wir wissen, dass das was wir verlangen für manche Eltern sehr schwer ist, aber es ist die Bedingung unter der wir es gut schaffen können, die Betreuung aufrecht zu erhalten.

Das zweite noch weniger kalkulierbare Risiko sind externe Anbieter von Sport, Musik, Kunst, Zahnprophylaxe (Kroko), externe Therapeuten etc.. Diese Personen dürfen aktuell ihre Angebote nicht in unseren Räumlichkeiten durchführen. Sollte hier eine Infektion durch das Covid-19 Virus bestätigt werden, würden unter Umständen durch die vielen Kontakte der Honorarkräfte so viele Personen unter Quarantäne gestellt werden, dass wir ganze Einrichtungen schließen müssten.

Auch unseren Kolleg*innen aus den sogenannten Risikogruppen, die sich der Arbeit mit Ihren Kindern stellen, ist es schwer zuzumuten ein erhöhtes Risiko zu tragen.
Genauso gibt es vielleicht auch in unseren Kitas Eltern, die Sorge haben, ihr Kind könnte sich dort infizieren. Diesen Eltern möchten wir dadurch Mut machen, dass wir versuchen, das Risiko durch die beschriebenen Maßnahmen sehr gering zu halten. Bisher hatten wir keine Übertragungen auf Kinder. Im Gegenteil: Es ist wichtig, dass Kinder mit anderen Kindern spielen und die pädagogischen Anregungen bekommen, die in der Kita gegeben sind. Gehen Sie bitte mit den Pädagog*innen ins Gespräch!

Wir möchten mit Ihnen zusammen Bedingungen schaffen, die allen Kindern eine unbeschwerte Kindergartenzeit ermöglichen!

Wie sich die Situation entwickelt, wissen nicht. Regelungen ändern sich. Rückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen wieder in Quarantäne, auch mit negativem Test. Bitte halten Sie sich freiwillig und aus Verantwortungsbewusstsein an die vorgegebenen Regeln! Solidarität ist gefragt. So kommen wir gemeinsam als größter Eigenbetrieb weiterhin gut durch die Pandemie.

Mit lieben Grüßen

Dr. Elke Bovier
Pädagogische Geschäftsleiterin

Hier können Sie den Elterbrief herunterladen: Elternbrief.pdf

 

Elterninformationen zur Rückkehr des Kitasystems in den Regelbetrieb im Juni 2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in einem Schreiben alle Information zur Rückkehr des Kitasystems in den Regelbetrieb im Juni 2020 veröffentlicht, dass Sie hier dowloaden können: Elterninformationen.pdf

Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Ab Montag, dem 15.06., bis zum Montag, den 22.06. (Übergangsphase), nehmen die Kindergärten alle bisher noch nicht im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigten Kinder mit einem Rechtsanspruch wieder auf.
  • Spätestens ab dem 22.06. erhalten alle Kinder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Früh- und Spätdiensten im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten. Die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen verliert ihre Gültigkeit.
  • Der Zeitraum zwischen dem 22.06. und dem 31.07. soll der Stabilisierung des Betreuungsbetriebs sowie der Vorbereitung des neuen Kitajahres 2020/2021 ab dem 01.08., bspw. im Hinblick auf die Aufnahme der neuen Kinder und deren Eingewöhnung, dienen.
  • Die Maßnahmen der Kontaktreduzierung zwischen Eltern und Kita bleiben nach wie vor bestehen. In der Bringe- und Abholphase sollten Kontakte möglichst reduziert werden (zwischen Beschäftigten und Eltern, Eltern untereinander). Zudem sollten Sie für das Bringen und Abholen Ihres Kindes einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Elterngespräche sollten noch überwiegend telefonisch geführt werden. Im direkten Kontakt sind die regelhaften Vorsichtsmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand) zu beachten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kita-Leitung. Des Weiteren steht Ihnen noch bis zum 30. Juni die Eltern-Hotline (Rufnummer 030 90227 6600) der Senatsverwaltung zur Verfügung.

 

Pressemitteilung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 09.06.2020

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder den Regelbetrieb stattfinden zu lassen. Kitas können bereits wieder ab dem 15. Juni alle Kinder betreuen, spätestens ab dem 22. Juni in vollem Betreuungsumfang. Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, hat hierzu heute im Senat ein Konzept vorgestellt. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie wird es in den kommenden Wochen umgesetzt.

Sandra Scheeres: „Für viele Berliner Familien waren die vergangenen Wochen ein gewaltiger Kraftakt. Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb entlasten wir die Eltern und sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen das volle Bildungsangebot wieder wahrnehmen können. Dank der insgesamt positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens ist dies bei den Kitas sogar vier Wochen früher möglich als zunächst geplant. Die Öffnung der Kitas und Schulen wird flankiert von der umfassenden Corona-Teststrategie des Senats. Diese bietet auch allen Beschäftigten der Schulen und Kitas die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen. Damit tragen wir dem Gesundheitsschutz des gesamten Personals Rechnung. Die Rückkehr zum Regelbetrieb stellt Schulen und Kitas noch einmal vor große Herausforderungen. Mein Dank gilt allen Fachkräften, die diese Ausnahmesituation seit Wochen meistern.“

Das Öffnungskonzept für die Kitas sieht folgende Punkte vor:
1. Ab dem 15. Juni kann der Prozess zur Rückkehr in den Regelbetrieb beginnen und alle Kinder können wieder betreut werden. Die Begrenzung der Gruppengrößen wurde bereits zum 8. Juni aufgehoben.
2. Spätestens ab dem 22. Juni erhalten alle Kinder eine Betreuung, die dem individuellen Kita-Gutschein entspricht. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Früh- und Spätdiensten. Die konkreten Ausgestaltungen müssen in enger Abstimmung zwischen Trägern und Eltern und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort erfolgen. Die Liste der systemrelevanten Berufe verliert ihre Gültigkeit. Die Eingewöhnung von neuen Kindern ist möglich.
3. Es werden möglichst stabile Gruppenstrukturen angestrebt. Um dies zu erreichen, ist es weiterhin möglich, zusätzliche Räume für die Kita-Betreuung zu nutzen (z.B. in Familien- oder Nachbarschaftszentren) und Nicht-Fachkräfte wie Pädagogik-Studierende zur Unterstützung hinzuzuziehen (ein erweitertes Führungszeugnis muss beantragt sein).
4. Die Telefon-Hotlines für Eltern (Tel. 030-90227 6600) und Träger (Tel. 030-90227 6060) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleiben bis Ende Juni geschaltet.

Für den Schulbereich wurde heute Folgendes entschieden:
Ab dem neuen Schuljahr ist es weiterhin Ziel, einen geregelten, durchgehenden Lernprozess für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr sicher zu stellen. Der Regelbetrieb umfasst den Unterricht nach der Wochenstundentafel, sämtlichen Förder- und Teilungsunterricht sowie alle weiteren verbindlichen schulischen Angebote und Veranstaltungen. Auch der Religions- und Weltanschauungsunterricht kann stattfinden.

Die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) sollen in allen Schulen in vollem Umfang ebenfalls wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten. Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können von der Schule im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen ebenfalls wieder angeboten werden.

Unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes findet in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater Unterricht statt. In allen drei Fächern sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt zu vermeiden und Alternativen zu entwickeln. Es ist in diesen Fächern besonders empfehlenswert, Unterrichtsgelegenheiten zu schaffen, die im Freien stattfinden. Wenn Bläserklassen bzw. -kurse eingerichtet werden, ist zunächst mit Theorieunterricht zu beginnen.

Die Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr können unter Einhaltung der geltenden Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. im Freien durchgeführt werden (mit Anwesenheitsdokumentation).

Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch Schülerfahrten ins Ausland dürfen ab dem Schuljahr 2020/21 wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut Berlin (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete.

Die Entscheidung zur Rückkehr zum Regelbetrieb wird von maßgeblichen Schulleitungsverbänden mitgetragen:

Astrid-Sabine Busse, Interessenverband Berliner Schulleitungen e.V.: „An den Schulen ist die Freude generell groß, dass der Regelbetrieb nach den Sommerferien wieder losgehen wird. Schule kann ja nicht nur auf Kernfächer reduziert werden und auf ein Einbahnwegesystem für Schülerinnen und Schüler. Zu einem normalen Schulbetrieb gehört auch ein rhythmisierter Schultag mit verschiedenartigen Angeboten.“

Ralf Treptow, Vorsitzender der Vereinigung der Oberstudiendirektoren: „Gut, dass die an den Berliner Gymnasien Lernenden wieder voneinander und vom Erlebnis des gemeinsamen Unterrichts profitieren können. Als Gesellschaft haben wir viel aus der ersten Welle der Pandemie lernen können, nun kommt es darauf an, diese Lehren in die Praxis umzusetzen. Die Liste der notwendigen Veränderungen ist lang.“

Miriam Pech und Sven Zimmerschied, Vorsitzende der Berliner ISS-Schulleiterinnen und Schulleiter: „Die Berliner Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen wünschen sich natürlich eine Rückkehr zu einem vollständigen Regelbetrieb nach den Sommerferien. Das Recht auf Bildung ist ein sehr hohes Gut. Der Übergang in den Regelbetrieb muss durch eine Teststrategie für Lehrkräfte und Lernende sowie durch eine klare Planung begleitet werden, wie der Unterricht stattfindet, wenn Abstandsregeln doch wieder gelten müssen oder Schulen geschlossen werden.“

Ronald Rahmig, Vorsitzender der Vereinigung berufsbildender Schulen in Berlin: „Der Verband der Beruflichen Schulleitungen BBB begrüßt die geplante Öffnung der Schulen und die Rückkehr zum Normalbetrieb. Trotz aller Anstrengungen der Lehrkräfte im Bereich digitalisierten Home-Learnings ist der Präsenzunterricht offensichtlich nur schwer zu ersetzen.“

Teststrategie für Schulen und Kitas
Die Charité Universitätsmedizin Berlin hat im Auftrag des Senats gemeinsam mit dem Vivantes Netzwerk für Gesundheit ein „Konzept zur gemeinsamen Teststrategie“ entwickelt. Dieses beinhaltet auch die Testung von Kindern, Jugendlichen und Personal in Bildungseinrichtungen des Landes Berlin (Schulen und Kitas).
Die in Vorbereitung befindliche Teststrategie an Schulen und Kitas soll insgesamt drei sich ergänzende Komponenten beinhalten, an denen nach wissenschaftlichen Aspekten ausgewählte Schulen und Kitas teilnehmen.
1. Testungen von Schulen und Kitas (Personal, Kinder und Eltern), welche in regelmäßigen Abständen über ein Jahr hinweg kontinuierlich wiederholt werden („Berliner Coronastudie in Schule und Kitas“);
2. Testungen des gesamten pädagogischen und nichtpädagogischen Personals ausgewählter Schulen und Kitas vor und nach den Sommerferien auf freiwilliger Basis (Screening);
3. Als dritte Komponente besteht darüber hinaus in Berliner Schulen und Kitas mit Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für alle pädagogischen und nichtpädagogischen Dienstkräfte die Möglichkeit, sich sofort bei Auftreten möglicher Corona-bedingter Symptome und / oder nach Kontakt mit einer unter dem Verdacht der Erkrankung am Corona-Virus stehenden Person zeitnah testen zu lassen. Nähere Informationen werden für die Berliner Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt.

Hygieneregel an Schulen wird verändert
Zur weiteren Begrenzung des Infektionsgeschehens sind auch im Schuljahr 2020/21 weiterhin Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume, einzuhalten. Dem regelmäßigen Lüften kommt hierbei eine besonders wichtige Funktion zu. Auch der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern wird aufgehoben.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung in geeigneter Weise glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Besondere Förderung
Auf Grund des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs im zweiten Schulhalbjahr 2019/20 ist anzunehmen, dass die Lern- und Kompetenzentwicklung vieler Schülerinnen und Schüler anders verlief als im Fall regulären Unterrichts. Daher verständigt sich jede Schule darauf, wie sie in jeder Jahrgangsstufe den aktuellen Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler feststellen wird, und erstellt daran anschließende Konzepte für die Unterrichtsgestaltung in der ersten Hälfte des Schuljahres 2020/21 und legt notwendige Fördermaßnahmen fest.

Sollte das Infektionsgeschehen zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres 2020/21 wieder erheblich ansteigen, ist ein Alternativszenario (Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht) festgelegt worden.


 

Erweiterung der Notbetreuung ab den 08.06.2020

Ab Montag, den 08.06.2020, dürfen die Kitas die vierjähren Kinder, die vor dem 09.06.2016 geboren sind und deren Geschwister, wieder betreuen. Die Betreuungszeit bleibt weiterhin auf vier Stunden begrenzt, die Gruppengrößen sind jedoch aufgehoben. Es kann in manchen Fällen noch zu Verzögerungen in der Umsetzung kommen. Wir versuchen jedoch alles möglich zu machen!

Diese und weitere Änderungen können Sie in der Elterinformation vom 05.06.2020 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie in unseren Brief an die Eltern unserer Kinder nachlesen.


 

Erweiterung der Betreuung ab Montag 25.05.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie leitet die weitere Öffnung der Betreuung ein:

  • Ab Montag, den 25.05.2020 können alle vor dem 26.05.2015 geborenen Kinder in die Betreuung aufgenommen werden.
  • Die Betreuungszeit beträgt auch hier 4 Stunden/Tag.
  • Alle Kinder, die bereits vorher betreut wurden, behalten ihren Betreuungsanspruch.
  • Geschwisterkinder von Kindern mit Betreuungsanspruch können ebenfalls wieder aufgenommen werden, soweit sie in der gleichen Kita betreut werden.
  • Die Gruppengrößen werden weiterhin maximal 10 Kinder umfassen. Ausnahmen sind hier möglich.

Unsere Kindergärten erarbeiten flexible Betreuungskonzepte, die sich an den Kapazitäten der Kita sowie den Gegebenheiten vor Ort orientieren. Bei den steigenden Betreuungszahlen bitten wir Sie weiterhin, den Abstand zu den Erzieher*innen zu beachten und die Aussagen der jeweiligen Kita-Leitung zu berücksichtigen. Eine Absprache mit der Kita-Leitung vor Inanspruchnahme der Betreuung ist unbedingt notwendig. Bei weiteren Fragen zur Notbetreuung können Sie sich an die Kita-Leitung wenden. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass heute ein Brückentag ist und nicht jede Leitung erreichbar sein könnte.

Die nächste Erweiterung für Kinder von 4 bis unter 5 Jahren beginnt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung am Montag, den 08.06.2020.

Die Pressemitteilung der Senatsverwaltung können Sie hier einlesen: Pressemitteilung vom 21.05.2020.


 

Elternbrief

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in einer "Elterninformationen zur stufenweisen Erweiterung des Betreuungsbetriebs im Land Berlin" noch einmal die ab heute geltenden Änderungen zusammengefasst:

Der Betreuungsanspruch wird für alle Kinder, die je Altersstufe hinzukommen grundsätzlich auf 4 Stunden pro Tag begrenzt, um die Anforderung der Betreuung in kleinen Gruppen umsetzen zu können. Diesen Anspruch haben Sie unabhängig von der Betreuungssituation zu Hause.

Die systemrelevanten Gruppen haben darüberhinaus Anspruch auf erweiterte Betreuung. Die häusliche Betreuung soll jedoch weiterhin Vorrang haben.

Kinder von Alleinerziehenden und Kinder aus belasteten Familien (Kinderschutz) haben ebenfalls einen Anspruch auf verlängerte Betreuungszeiten.

Wir bitten die Eltern um Verständnis, wenn wir daher nicht alle Betreuungswünsche sofort umsetzen können. Unsere Kitas versuchen unter den gegebenen Umständen möglich zu machen, was geht. Wir bedanken uns bei den Eltern dafür, dass sie uns so tatkräftig unterstützen und sich bemühen so viel Betreuung wie möglich außerhalb der Kita zu organisieren. Wir hoffen, dass wir bald wieder ein vollumfängliches Betreuungsangebot anbieten können.

Sollten Sie noch Fragen zur Notbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an die Kita-Leitung. Außerdem steht Ihnen ab dem 14. Mai 2020 eine Hotline der Senatsverwaltung zur Verfügung, die täglich von 9 Uhr bis 15 Uhr erreichbar sein wird.

Eltern-Hotline: Rufnummer 030 90227 6600

Hier können Sie den Elterbrief herunterladen: Elternbrief.pdf


 

Musterhygieneplan

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat einen „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen“ veröffentlicht. Dieser dient als Ergänzung zum Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz und soll den Kindergärten als Empfehlung dienen. Ziel ist es, die Risiken für eine Infektion so gut es geht zu verringern. 

Hier können Sie in den Hygieneplan einsehen: Hygieneplan.


 

 

Jahrgangsorientierte Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ein 7-Stufenmodel für die weitere Öffnung des Kita-Betriebes veröffentlicht. Die Stufenerweiterung erfolgt unter Beobachtung des epidemiologischen Geschehens alle 7 bis 14 Tage! Wir haben Ihnen alle Neuerungen kurz zusammengefasst:

Jahrgangserweiterung:

Ab Donnerstag, den 14.5.2020 können Kinder am Übergang von der Kita in die Grundschule sowie deren Geschwisterkinder in der gleichen Kita wieder in die Kita gehen (Stufe 2).

Eingeschränktes Angebot:

Auf Grund das Erfordernis der Betreuung in kleinen und stabilen Gruppen bis zu 10 Personen, wird der Betreuungsanspruch für alle Kinder auf max. 4h/Tag beschränkt. Dies bedeutet, dass auch bei Eltern aus systemrelevanten Berufen die bisher vereinbarten Betreuungszeiten in der Notbetreuung eingeschränkt werden können.

Für den betroffenen Personenkreis (siehe Liste „Übersicht über die systemrelevanten Bereiche Kita- und /oder Schulnotbetreuung“), kann eine darüber hinausgehende erweiterte Betreuung unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs vor Ort vereinbart werden. (Hier die Liste über die systemrelevanten Berufe_Stand12.05.2020)

In den Einrichtungen wurden individuelle Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Kinder, der Eltern sowie der Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Home-Office:

Arbeiten Eltern im Home-Office, können sie einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung haben. Hierbei ist u.a. zu fragen, ob häufige Telefon-/ Videokonferenzen erfolgen, ob es sich um Vollzeit-Homeoffice handelt, ob Familienmitglieder im Schichtdienst arbeiten und somit Ruhephasen möglich sein müssen, ob besondere häusliche Belastungen vorliegen (Neugeborene + Mutterschutz, Erkrankungen von Familienangehörigen, Prüfungssituationen für Auszubildende und Studierende etc.).

Eigenerklärung:

Es wurde weiterhin entschieden, dass als Dokument für die Inanspruchnahme von Notbetreuungsplätzen die Abgabe der Eigenerklärung ausreicht. Für die organisatorische Planung können darüber hinaus die Arbeitszeiten erfragt werden.

Vorerkrankungen von Kindern:

Bei bekannten Vorerkrankungen von Kindern kann ein ärztliches Attest verlangt werden, dass die Möglichkeit des Kitabesuchs bescheinigt.

Genesene Kinder:

Auch bei Kindern, die an Corona erkrankt waren, gelten die bestehenden Zugangskriterien (Systemrelevanz, Alleinerziehende, Jahrgang).

Neuaufnahmen und Eingewöhnung:

Neuaufnahmen sowie Eingewöhnungen sind nur zulässig, wenn ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Dies schließt ab dem 14.5.2020 die zugelassenen Altersgruppen und deren Geschwisterkinder mit ein.

Hotline und Informationen in weiteren Sprachen:

Ab dem 14.05.2020 schaltet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Hotline für Eltern frei. Unter der Rufnummer 030 90227 6600 können Sie täglich von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr ihre Fragen loswerden.

Unter Auf der Website der Senatsverwaltung finden Sie alle Informationen im Brief an die Eltern auch in weiteren Sprachen: arabisch, englisch, Farsi, französisch, kurdisch, russisch, spanisch, türkisch und vietnamesisch. https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schliessung-kita-und-kindertagespflege/


Erweiterung der Notbetreuung

Ab dem 27. April 2020 erweitert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Personengruppen, die An­spruch auf eine Betreuung in Kindergärten haben:

  • Alle Eltern, die in einem als systemrelevant anerkannten Beruf arbeiten (Siehe Liste). Die Zwei-El­tern-Regelung entfällt.
  • Alle Alleinerziehenden, das heißt Mütter oder Väter, die mit ih­rem Kind oder ihren Kindern ohne einen anderen Erwachsenen in einer ständigen Haushaltsgemeinschaft zusammenleben.
  • Kinder, für die die Betreuung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes notwendig ist. Dieses gilt auch für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familiälen Situationen.

Sollte eine Möglichkeit zur häuslichen Be­treuung entstehen, verfällt der Anspruch auf Notbetreuung. Um sozialen Kontakte zu reduzieren, hat die häusliche Betreuung weiterhin Vorrang.

Die Notbetreuung findet in möglichst kleinen Gruppen statt. Unsere Einrichtungen treffen hierfür die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Diese werden Ihnen von der jeweiligen Einrichtung mitgeteilt.

Soweit ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, kann eine Neuaufnahme oder eine Eingewöhnung durchgeführt werden. Während der Eingewöhnung, darf ein Elternteil unter Beachtung der Abstandsregeln und der entsprechenden Hygienevorschriften im Gruppenraum anwesend sein.

Die weiteren Schritte der Ausdehnung der Betreuung, z. B. die Aufnahme von Kindern, die zum Sommer in die Schule übergehen, werden jeweils unter Berücksichtigung der epi­demiologischen Situation getroffen.

Bitte beachten Sie, das Kitas weiterhin nur gesunde Kinder aufnehmen dürfen und ggf. ein ärztliches At­test verlangt werden kann. Sollten Kinder aufgrund des Coronavirus unter Quarantäne bzw. häusliche Isolation gestellt worden sein, reicht der Ablauf der Quarantänefrist aus, um die Kinder wieder aufnehmen zu können, sofern sie symptom­frei sind.

Bei Rückfragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kitaleitung.

Formular Eigenerklärung Eltern (ab 27.04.2020)

Liste der anspruchsberechtigten Berufe (ab 27.04.2020)


Informationen zu den Verpflegungskosten:

Aufgrund des andauernden eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beschlossen, dass für die nicht am Betreuungsangebot partizipierenden Eltern ab Mai 2020 keine Verpflegungskosten anfallen werden.

Darüber hinaus haben sich die Eigenbetriebe von Berlin dafür entschieden, auch die Verpflegunskosten für den Monat April zurückzuerstatten. Dies gilt für alle Kinder, ob sie an der Notbetreuung teilnehmen oder nicht. Wir möchten dadurch die Eltern in diesen schwierigen Zeiten entlasten.Wir bitten Sie hier um Verständnis, dass die Rückzahlung auf Grund des personellen Aufwands einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind dabei. 

Bezüglich der späteren Wiederaufnahme der Betreuung gilt, dass wenn diese spätestens zum 20. eines Monats erfolgt, ist  für diesen Monat der volle Beitrag zu entrichten. Bei einem nach diesem Zeitpunkt liegenden Betreuungsbeginn ist der Kostenbeitrag erstmalig für den folgenden Monat zu zahlen.

Uns ist bewusst, wie schwierig es für viele Eltern ist, geeignete Lösungen für ihre Kinder außerhalb der Kita zu finden. Die Betreuung der Kinder zu Hause mit dem Home-Office und den alltäglichen Hausarbeiten in Einklang zu bringen, stellt für uns alle eine enorme Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie weitherin mit unseren täglichen KiGäTipps mit spannenden und lehrreichen Beschäftigungsideen für Ihre Kinder zu Hause oder bei einem Spaziergang. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und ihr Durchhaltevermögen und halten Sie über weitere Entscheidungen und Entwicklungen auf dem Laufenden. Gemeinsam schaffen wir es durch diese schwierige Zeit!


Erweiterung der Notbetreuung ab den 27.04.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat entschieden, die Notbetreuung ab dem 27. April 2020 stufenweise zu erweitern. Regelmäßige Anpassungen sind geplant. Zunächst sollen mehr Berufsgruppen in die Ein-Eltern-Regelung fallen und Kinder aus Familien in besonders herausfordernden Situationen in die Notbetreuung aufgenommen werden. In einem weiteren Schritt werden dann weitere Berufsgruppen eingeschlossen. Auch Vorschüler*innen sollen demnächst in die in die Kitas zurückkehren dürfen. Der Start der Eingewöhnung von neuen Kindern ist genauso geplant. Die Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ist zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August 2020 vorgesehen.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (16.04.2020)


Erweiterung der Notbetreuung zum 08.04.2020

Gemäß der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Berlin, erweitert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Liste der anspruchsberechtigten Berufe für die Notbetreuung, für welche die Ein-Eltern-Regelung gilt. Die Erweiterung tritt ab Mittwoch, dem 08.04.2020 in Kraft und gilt für folgende Aufgabenbereiche:

  • Agentur für Arbeit (BA) / Regionaldirektion (hier: Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld; Leistungs-gewährung Arbeitslosengeld, Kindergeldzuschlag (Familienkasse) / IT-Technik) und Jobcenter (SGB II-Auszahlung)
  • Kinder- und Jugendhilfe (hier: stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Krisen- und Notdienste zur Absicherung des Kinderschutzes, Regionaler Sozialer Dienst)
  • Mitarbeiter*Innen der Gesundheitsämter
  • Bundeswehr (hier: Sanitätsdienste / medizinisches Personal)
  • Betriebsnotwendiges Personal der Ordnungsämter zur Durchsetzung der Kontaktsperren)
  • Betriebsnotwendiges Mitarbeiter*Innen des Landesamtes für Flüchtlingswesen

Für die Zwei-Eltern-Regelung erweitert sich die Liste für die Unfallversicherung, die Bürgerämter sowie für Berufe des psychosozialen Versorgungssystems.

Eine ausführliche Liste finden Sie auch der Homepage der Senatsverwaltung, sowie zum Download hier:  

Übersicht über die systemrelevanten Bereiche (Stand 08.04.2020) 

Erklärung der Eltern für die Notwendigkeit der Notbetreuung (Stand 08.04.2020)

Die Anmeldungen nehmen wir ab sofort entgegen.


Pressemitteilung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 21.03.2020

Der Senat stellt sich den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie: Bisher haben die Kinder von Eltern/Sorgeberechtigen, die in bestimmten systemrelevanten Berufen arbeiten, einen Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas und in den Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Das galt bisher jedoch nur dann, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und sie keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung hatten.

Nach einwöchiger Laufzeit hat der Senat auf Vorlage von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, in einer Telefon-Konferenz am Samstag eine Nachjustierung der Notbetreuungs-Regelung beschlossen. Dabei bezog der Senat die in den vergangenen Tagen gesammelten Erfahrungen mit ein. Die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten müssen, wird demnach für einige dieser definierten Berufsgruppen aufgehoben. Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nur mehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Damit sollen besondere Härtefälle künftig vermieden werden.

Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig für folgende systemrelevante Berufsgruppen:

  • Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte .Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern. Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
  • Pflege
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Behindertenhilfe
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Situation ist derzeit für viele Eltern zweifellos sehr schwierig. Mit der veränderten Notbetreuungs-Regelung für Eltern wollen wir gezielt jene derzeit lebenswichtigen Bereiche im Gesundheitssektor und anderswo unterstützen, die aktuell einen besonders großen Personalbedarf haben.“

Eine entsprechende Änderungsverordnung zum Erlass wird für die nächste Senatssitzung vorbereitet.

Hier können Sie sich die Selbsterklärung der Eltern für die Notbetreuung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herunterladen: Notbetreuungsformular.


Welche Mitarbeiter*innen müssen die Notbetreuung gewährleisten?

Lesen Sie hier als Merkblatt die Informationen zum Arbeitseinsatz im Rahmen der Notbetreuung: Merkblatt


Selbsterklärung der Eltern für die Notbetreuung

Hier können Sie sich die Selbsterklärung der Eltern für die Notbetreuung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herunterladen:

Selbsterklärung_deutsch

Selbsterklärung_englisch

Selbsterklärung_türkisch

Selsbterklärung_arabisch


Pressemitteilung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.03.2020

Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotbetreuung während der Corona-Schließzeit festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Beide Kriterien müssen zutreffen.

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen ist eine Selbsterklärung der Eltern erforderlich, um diese in Anspruch nehmen zu können. Darin bestätigen die Eltern/Sorgeberechtigten, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Ein verwendbares Muster der Selbsterklärung und weitere Informationen werden an Schulaufsichten/Schulen und Kitas/Kitaträger versendet. Kitas und Schulen werden kontinuierlich über neueste Entwicklungen informiert.

Information des Senats: In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung,   Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Pressemitteilung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 14.03.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat heute in Abstimmung mit Vertretungen von Kita-Trägern die Regelungen für die Notbetreuung von Kita-Kindern während der bevorstehenden Corona-Schließzeit ausgearbeitet. „Wir haben dabei die neuen Einschätzungen von Professor Dr. Christian Drosten berücksichtigt und nehmen Anregungen der Kita-Träger aus der täglichen Praxis auf“, betonte Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. Der Virologe und Charité-Professor Dr. Drosten hat Freitagnacht deutlich gemacht, dass Kinder in der Notbetreuung nicht in neu zusammengestellte Gruppen und konzentriert in ausgesuchte Einrichtungen gehen sollen.

Für Berlin wurde daher Folgendes beschlossen:

1. Alle Kitas schließen von Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich 17. April 2020. Ziel der Schließzeit ist es, angesichts der Corona-Pandemie die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so die weitere Verbreitung des Coronavirus zu bremsen.

2. Für Ausnahmefälle wird eine Notbetreuung angeboten. Diese findet grundsätzlich in der vertrauten Kita statt.

3. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Es müssen beide Kriterien zutreffen.

4. Es wird vom Senat festgelegt, welche Berufe als systemrelevant gelten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird dazu eine Liste mit Berufen veröffentlichen.

5. Weitere Informationen an die Träger und Eltern erfolgen am Montag. Für die weiteren Abstimmungen sind regelmäßige Treffen mit Verbänden und Eigenbetrieben vereinbart. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird die Informationen auf ihrer Internetseite laufend aktualisieren.

Sandra Scheeres: „Ich weiß, dass die Schließzeit für viele Eltern eine große Belastung bedeutet. Ich hoffe aber auf ihr Verständnis. Die Maßnahme ist im Interesse der Gesundheit aller Berliner und Berlinerinnen. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Unser Ziel muss sein, dass so wenige Kinder wie möglich in den Einrichtungen sind. Ich danke allen Kita-Trägern und ihren Mitarbeitenden sehr dafür, dass sie Notbetreuungen organisieren. Sie tragen damit dazu bei, dass die Stadt auch in dieser Ausnahmesituation weiter funktioniert.“


13.03.

Laut dem Senatsbeschluss vom 13.03.2020, schließen alle Kindergärten in Berlin ab Dienstag, den 17.03. bis einschließlich 17.04. Für Eltern, die Systemrelevante Tätigkeiten (Gesundheit/ Pflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung u.a.) ausüben und nicht in der Lage sind, alternative Betreuungsmöglichkeiten zu realisieren, soll eine Notbetreuung aufrecht erhalten werden. Das genaue Verfahren wird derzeit abgestimmt, wir halten Sie auf dem Laufenden!

Lesen Sie hier den Elternbrief zur Kita-Schließung: Elternbrief.

Sämtliche Bewerber-Gruppenauswahlverfahren für Pädagog*innen werden bis einschließlich 20. April 2020 ausgesetzt. Wir werden uns bei Ihnen melden und Sie über Ihr weiteres Bewerberverfahren informieren.


12.03.

Lesen Sie hier unseren Elternbrief: Elternbrief (12.03.)


11.03.

Wie überall bekannt sind viele Menschen vom Corona-Virus betroffen. Dies gilt natürlich auch für unsere über 2.200 Mitarbeiter*innen und 10.000 betreuten Kindern und deren Familien. Die Angst vor einer Erkrankung und den verschiedenen Konsequenzen führen zu Unsicherheiten. Dies können wir gut verstehen und versuchen daher möglichst verantwortungsvoll mit unseren Entscheidungen umzugehen.

Dazu gehören für uns selbstverständlich enge Absprachen mit den verschiedenen Ämtern. Dazu zählen vor allem die jeweiligen Gesundheitsämter und die Kita-Aufsicht. Genauso wichtig ist uns aber auch weiterhin den Kindern und Eltern eine gute Betreuungsqualität zu bieten und unseren Mitarbeiter*innen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.

Wir werden Sie auf dieser Seite so zeitnah wie möglich über evtl. Kita-Schließungen informieren.

Kita-Schließungen kommen dann zum Tragen, wenn dies durch ein Amt angeordnet wird. Des Weiteren kann es auch sein, dass wir Kitas aufgrund von akutem Personalmangel nicht mit der gewohnten Qualität öffnen können. Sollten nicht ausreichend Personal vorgehalten werden können, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass wir ebenfalls eine Kita schließen müssen. Dies geschieht in enger Absprache mit der Kita-Aufsicht. Selbstverständlich werden wir uns bemühen diesen Schritt so gut es geht mit den betroffenen Eltern und Kindern zu kommunizieren und ggf. individuelle Lösungen finden.

Aktuell ist die Kita an der Pappelallee 40 bis einschließlich Freitag, den 20.03.2020 durch das Gesundheitsamt Pankow geschlossen. Hier wurde eine Mitarbeiterin positiv auf den Corona-Virus getestet.

Katrin Dorgeist

Kaufmännische Geschäftsleiterin  

Dr. Elke Bovier

Pädagogische Geschäftsleiterin

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