Wie finde ich einen Kita-Platz?

1. Beantragung und Erhalt eines Kita-Gutscheins

Die Anmeldung erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes, auch wenn Sie Ihr Kind in einer Einrichtung betreuen lassen wollen, die in einem anderen Bezirk liegt. Die Anmeldung soll beim zuständigen Jugendamt so rechtzeitig erfolgen (frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor Beginn der gewünschten Förderung), dass die Bedarfsprüfung und ggf. auf Wunsch der Eltern ein Platznachweis erfolgen kann. Kurzfristige Anmeldungen sind insbesondere bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, bei Auftreten besonderer pädagogischer oder familiärer Situationen und für nach Berlin gezogene Kinder möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Angabe des gewünschten Betreuungsbeginns eine ggf. für Ihr Kind erforderliche Eingewöhnungszeit. Für die Festsetzung der Höhe Ihrer Eigenbeteiligung an den Kita-Kosten ist ein Nachweis des Betreuungsbedarfes sowie Ihres Einkommens erforderlich. Ob Sie einen Bedarf erfolgreich anmelden können, erfahren Sie in den Orientierungshilfen des Landes Berlin.

Der Gutschein, den Sie auf Ihren Antrag hin erhalten, hat die Funktion eines Bescheides. Dieser enthält alle notwendigen Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs und kann bei jedem Träger einer Tageseinrichtung eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein innerhalb einer festgelegten Frist eingelöst werden muss.

2. Auswahl eines für Sie geeigneten Kindergartens

Wählen Sie eine für Ihre Bedürfnisse und die Ihres Kindes optimal geeignete Einrichtung, z.B. einen unserer Kindergärten, aus. Vereinbaren Sie mit der Leiterin einen Gesprächstermin, der im Idealfall zum Abschluss eines Betreuungsvertrages für Ihr Kind führt.

3. Abschluss Betreuungsvertrag

Der Vertragsabschluss erfordert immer Unterschrift bzw. Vollmacht aller Personensorgeberechtigten.

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