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Abschluss des Betreuungsvertrages

Nachdem Sie sich Ihren "Wunschkindergarten" ausgesucht und den "Kita-Gutschein" vom Jugendamt erhalten haben, müssen Sie mit dem Träger der Einrichtung einen Betreuungsvertrag abschließen. Vereinbaren Sie dafür mit der Leitung des Kindergartens einen persönlichen Gesprächstermin. Ist noch ein Betreuungsplatz frei und sind alle Unterlagen vollständig, wird Sie im Normalfall sofort einen Betreuungsvertrag mit Ihnen abschließen.