Informationen für Eltern, deren Kinder in die Kindergärten der Kindergärten NordOst gehen.Hier finden Sie bspw. Informationen zum Umgang mit kranken Kindern
Elterninformationen
Umgang mit Erkrankten Kindern - Stand März 2026
Liebe Eltern,
Die Gesundheit Ihrer Kinder und unserer Mitarbeitenden ist uns sehr wichtig!
In den vergangenen Jahren kam es häufig zu hohen Krankenständen – sowohl bei Kindern als auch bei Mitarbeitenden. Viele Infekte und Erkrankungen führen immer wieder zu personellen Engpässen im Kindergartenalltag. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.
Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten.
Zum einen können wir erkrankten Kindern im Alltag nicht die notwendige Ruhe und Fürsorge bieten. Zum anderen besteht immer die Gefahr, dass sich andere Kinder und Mitarbeitende anstecken.
Damit wir alle bestmöglich schützen können, gelten folgende verbindliche Regeln:
1. Erkrankungen und Besuchsverbot (§ 34 Infektionsschutzgesetz)
Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen, wenn sie an einer ansteckenden Krankheit leiden oder der Verdacht an einer solchen Krankheit besteht.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Magen-Darm-Infektion
- Atemwegserkrankungen
- Masern
- Röteln
- Hand-Fuß-Mund-Krankheit
- sowie weitere ansteckende Erkrankungen
Ihr Kind darf den Kindergarten erst wieder besuchen, wenn:
- es symptomfrei ist und
- keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn die Symptome bereits abgeklungen sind, kann noch eine Ansteckungsgefahr bestehen. In diesem Fall muss Ihr Kind weiterhin zu Hause bleiben.
Bei Krätze sowie bei wiederholtem Kopflausbefall ist vor der Rückkehr ein ärztliches Attest erforderlich.
2. Besondere Regelung bei Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind häufig sehr ansteckend. Deshalb gelten hier besondere Vorschriften:
a) nachgewiesene Shigellen-Infektion
Wurde bei Ihrem Kind eine Durchfallerkrankung durch Shigellen festgestellt, darf Ihr Kind den Kindergarten erst wieder besuchen, wenn:
- eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und
- drei aufeinanderfolgende Stuhlproben negativ sind.
Ohne diese ärztliche Bestätigung ist eine Wiederaufnahme nicht möglich. Diese Regelung dient dem Schutz aller Kinder und Mitarbeitenden, da Shigellen hoch ansteckend sind.
b) Durchfallerkrankung ohne Stuhluntersuchung
Wurde keine Stuhluntersuchung durchgeführt, gilt:
Ihr Kind darf den Kindergarten frühstens zwei volle Tage nach vollständigem Abklingen von Durchfall oder Erbrechen wieder besuchen.
Beispiel:
Letzter Durchfall am Montag → Rückkehr frühestens am Donnerstag.
3. Laut Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, Oktober 2023)
Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen bei:
- Hautausschlag an den Händen oder Bläschen im Mund
- starkem oder erschöpfendem Husten
- Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen (siehe Punkt 2)
- Fieber über 38,5 °C
- deutlich schlechtem Allgemeinzustand
- Schmerzen oder starker Müdigkeit
Zum Schutz aller Kinder und der Mitarbeitenden darf Ihr Kind auch am Folgetag nach Auftreten dieser Symptome den Kindergarten nicht besuchen.
Wenn diese Beschwerden länger anhalten, sollte eine ärztliche Abklärung erfolgen.
4. Kindergartenbesuch nur ohne Medikamente
Ihr Kind darf den Kindergarten nur besuchen, wenn es ohne Medikamente gesund ist. Wir verabreichen grundsätzlich keine Medikamente zur Behandlung akuter Erkrankungen, zum Beispiel:
- keine fiebersenkenden Zäpfchen
- keine fiebersenkenden Mittel
- Antibiotika
- keine Schmerzmittel
Die Medikamentenvergabe bei dauerhaften Erkrankungen (z. B. im Rahmen einer Inklusionsmaßnahme) ist gesondert geregelt.
5. Erkrankung während der Betreuungszeit
Erkrankt Ihr Kind im Laufe des Tages, informieren wir Sie telefonisch. Sie sind verpflichtet, Ihr Kind in diesem Fall so schnell wie möglich abzuholen. Bitte stellen Sie sicher, dass wir immer Ihre aktuelle Telefonnummer haben und erreichbar sind.
6. Wichtiger Hinweis
Sollten die genannten Regeln trotz Ermahnung nicht eingehalten werden, erfolgt eine schriftliche Information durch die Kitaleitung. Bei wiederholter Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Ihr Kind vorübergehend nicht zu betreuen und weitere Maßnahmen einzuleiten.
Weitere Gespräche zu diesem Thema können gerne in den Elterngremien stattfinden. Der Elternbeirat unterstützt unsere Empfehlungen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Nur gemeinsam können wir die Gesundheit aller Kinder und Mitarbeitenden schützen.
Pädagogische Geschäftsleiterin, Sabine Radtke
Geschäftsbereich Pädagogik, Annett Brümmer, Bereichsleiterin