Was ist Whistleblowing?

Als Whistleblowing wird das Melden von Hinweisen auf unangemessenes Fehlverhalten in einem Unternehmen bezeichnet. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie - 2019/1937. Es sichert den Schutz der Menschen, die Rechtsverstöße melden möchten.

Wir möchten für unsere Kolleg*innen in den Kitas, in der Geschäftsstelle und vor allem für die von uns betreuten Kinder und deren Eltern hohe ethische und moralische Standards aufrechterhalten. Dazu gehören Transparenz und die Möglichkeit, auf Dinge aufmerksam zu machen, die diesem Anspruch nicht genügen. Whistleblowing ist ein wichtiger Faktor, der uns bei der Bekämpfung von Fehlverhalten, Korruption und/oder unethischem Verhalten unterstützt.

Wir bieten mit der Online-Plattform LegalTegrity eine anonyme und sichere Möglichkeit für Kolleg*innen, Eltern und anderen Stakeholdern Fehlverhalten zu melden. Das Meldesystem ermöglicht, Vorfälle online oder per Telefon zu melden. Es ist unabhängig von der IT des Eigenbetriebs. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer der oder die meldende Person ist.

Wer kann unser Hinweisgebersystem nutzen?

  • Mitarbeiter*innen und ehemalige Mitarbeiter*innen,
  • Mitarbeiter*innen über PersonaldienstleisterBewerber*innen,
  • Eltern,
  • externe Partner*innen wie Dienstleister*innen oder Zuliefer*innen (auch potenzielle),
  • Mitglieder von Aufsichtsgremien,
  • und jede andere Person, die unter Aufsicht und Leitung von Kindergärten NordOst arbeitet.

Was soll gemeldet werden?

Whistleblowing dient der Meldung von Fehlverhalten und Aktivitäten bei oder von KIGAENO, die gegengeltendes Recht verstoßen, unethisch oder schädlich sind und andere negativ beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Korruption oder Bestechung (aktiv und passiv),
  • unlauterer Wettbewerb,
  • Geldwäsche,
  • Betrug,
  • Interessenskonflikte,
  • Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften,
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit von Kindern in den Kitas oder Kolleg*innen am Arbeitsplatz,
  • gravierende Diskriminierungen und gegen gesetzliche Vorgaben verstoßende Belästigungen,
  • oder verstöße gegen Umweltgesetze oder Datenschutzvorschriften.

Warum ist es wichtig, dass entsprechende Vorfälle über die Plattform gemeldet werden?

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam sicherstellen, dass wir langfristig erfolgreich sein können. Helfen Sie uns dabei, indem Sie unser Hinweisgebersystem nutzen. Jegliches Verhalten, dass gemeldet und als unangemessen eingestuft wird, wird angesprochen.

Die Meldung kann über unser Hinweisgebersystem vollständig anonym gemacht werden. Die meldende Person muss keine Konsequenzen fürchten, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung davon überzeugt war, dass der Inhalt wahr ist und die Meldung ohne missbräuchliche Absicht erfolgte. Bewusste Fehlbehauptungen können arbeits-, zivil und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir haben LegalTegrity als Meldestelle beauftragt, genau zu prüfen, wie der Vorfall einzustufen ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Zugang zu den Meldungen und Nachrichten, die über das Whistleblowing-System eingehen, ist streng beschränkt.

Wie können Sie etwas melden?

Das Portal ist von jedem internetfähigen Eingabegerät (Handy, Tablet, Laptop, Desktop, usw.) aufrufbar. Bitte nutzen Sie für Ihre Meldung diesen Link oder diesen QR-Code:

Ihre Meldung lesen nur speziell damit beauftragte Personen. Sie bleiben anonym.

Eine Meldung ist ohne Angabe der E-Mail-Adresse möglich: Nach dem Absenden einer Meldung vergeben Sie eine PIN und erhalten daraufhin einen 16-stelligen Zugangscode. Berechtigte Empfänger*innen der Meldung (bspw. die von der Organisation beauftragte Person, ein externer Ombudsmann oder Rechtsanwalt) haben so die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Das System erlaubt zusätzlich, vor dem Absenden der Meldung eine E-Mail-Adresse anzugeben. Dadurch können Sie einfacher über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung informiert bleiben. Über die E-Mail-Adresse werden Sie bspw. vom System an für sie hinterlegte Chat-Nachrichten erinnert. Die hier angegebene E-Mail-Adresse ist für die zuständige*n Bearbeiter*in nicht sichtbar. Allerdings wird durch die Angabe einer E-Mail-Adresse Ihre Anonymität potenziell eingeschränkt. Das Schließfach ist für Sie nur mit PIN und Code wieder zugänglich. Beide sind wichtig und sollten sicher aufbewahrt werden.

Sie können Ihre Hinweise auch telefonisch über die externe Melde-Hotline melden:

aus Deutschland: +49 800 3800 999, aus dem Ausland: +49 69 99998839 (Mo.-Fr. 9-17h).

Was passiert nach Abgabe einer Meldung?

Sie erhalten spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung in Ihrem Schließfach. Nach spätestens drei Monaten erfahren Sie via Nachricht, wie mit Ihrem Hinweis verfahren wurde. Wenn Ihnen nach Ablauf der drei Monate kein Ergebnis mitgeteilt wurde, dürften Sie sich mit Ihrem Hinweis an die Öffentlichkeit wenden. Vor Ablauf der drei Monate hätte eine Information der Öffentlichkeit für Sie strafrechtliche Konsequenzen.

Wie erhalte ich Informationen über den weiteren Verlauf und das Ergebnis?

Alle Meldungen werden durch die von uns beauftragte Personen bearbeitet. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und melden sich über das Meldesystem, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden. Hierzu melden Sie erneut im Meldesystem an – mit dem 16-stelligen Zugangscode und der 4-stelligen PIN.

Sie haben weitere Fragen?

Dann schauen Sie gerne in den FAQs der Online-Plattform LegalTegrity nach.

Unser Text basiert auf den FAQs von LegalTegrity. Die Informationen wurden teilweise unverändert übernommen, umformuliert und um interne, Kindergärten NordOst- bezogene Angaben ergänzt.